July 30Jul 30 ja ich weiß ich bin etwas spät dran aber mich würde trotzdem interessieren wie ihr das umgesetzt habt.Jeder (unabhändig von der Betriebsgröße) der einen eigenen DNS für seine Kundendomains betreibt fällt ja unter die NIS-2 Richtlinie.Zitat: Gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 BSIG sind DNS-Diensteanbieter, unabhängig ihrer Größe, verpflichtet die Anforderungen nach §§ 30 ff. BSIG zu erfüllen. Damit kommen Dinge wie Registrierungspflicht beim BSI, erstellen diverser Dokumentation wie Informationssicherheitsrichtlinie, Risikoanalyse, Notfall- und Backupdokumentation, Patch-/Benutzer-/Zugriffsrichtlinien und auch des Vorfallsmeldeprozesses.Hattet ihr euch dazu entsprechende Unterstützung durch Berater geholt?Welche einschlägigen Webseiten sind empfehlenswert?Oder sitzt ihr es einfach aus?Die KI ist auch nur bedingt hilfreich, da drei Anbieter drei unterschiedliche Ergebnisse liefern und alle abdriften.
August 1Aug 1 Ich dachte "Mach für Dich/Dein Unternehmen doch mal eine Betroffenheitsprüfung nach §28 BSIG. <50 Mitarbeiter und/oder <10Mio Bilanzsumme, dann bist Du keine 'wichtige Einrichtung'". Aber ja, man kann (und das BSI hat das wohl so getan) § 28 Abs 1 Nr. 2 so interpretieren, dass die globale Definition des Geltungsbereiches des BSIG hier "überschrieben" wird.Wir haben "Fachkraft für Datenschutz" und "IT-Sicherheitsbeauftragten". Diese sind mit dem Ergebnis "interviewe mich mal für eine Doku, Handlungsempfehlungen und (wiederkehrenden) Maßnahmenplan zu 'wir sind DNS, Web- und Mail-Hoster' nach NIS 2" gegenüber claude.ai eigentlich ganz zufrieden. Jetzt haben wir irgendwie 15 Kapitel Dokument und ein paar wiederkehrende Aufgaben sowie Mitarbeiter mit erhöhtem Bewusstsein - eigentlich keine Raketenwissenschaft oder grundlegend Neues wenn man mal ein VVZ (alt ;-) nach DSGVO/BDSG gemacht, oder einem Kunden ei TiSAX bzw. ISO 27001 geholfen hat.Mit der Meldung beim BSI hadern wir noch ...
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